Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG)

Zum 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes. Das Aufteilungsverhältnis bestimmt sich nach dem Umfang der Treibhausgasemissionen, die von dem Gebäude ausgehen und die anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes bestimmt werden können.

Die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten liegt in der Verantwortung des Vermieters und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Versorger wie die Stadtwerke Marburg sind dafür nicht zuständig.

Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch und nehmen anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch. Die entsprechenden Angaben finden Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Marburg in ihren Rechnungen.

Nachfolgend auf dieser Seite finden Sie darüber hinaus Informationen zu folgenden Fragen:

  1. Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden: Wie sehen gemäß Gesetz die prozentualen Anteile aus, die auf Mieter und Vermieter entfallen?

  2. CO2-Preis für die folgenden Jahre in Deutschland: Wie hoch ist der CO2-Preis in Deutschland?

  3. Beispiele zur Berechnung des CO2-Ausstoßes und der Aufteilung für Erdgas: Wie lässt sich der CO2-Ausstoß und die Aufteilung für Erdgas beispielhaft berechnen?

  4. Beispiele zur Berechnung des CO2-Ausstoßes und der Aufteilung für Fernwärme: Wie lässt sich der CO2-Ausstoß und die Aufteilung für Fernwärme beispielhaft berechnen?

  5. Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Welche weiteren Informationen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz? 


1. Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden

Auf Grundlage eines Stufenmodells und des energetischen Zustandes des Wohngebäudes werden die prozentualen Anteile ermittelt, die auf Vermieter und Mieter entfallen. Dieses Modell sieht gemäß Gesetz wie folgt aus (CO2KostAufG, Ausfertigungsdatum: 5. Dezember 2022):

Kohlendioxidausstoß des
vermieteten Gebäudes oder der Wohnung
pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a  100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a  90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a  80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a  70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a  60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a  50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a  40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20% 80 %
> = 52 kg CO2/m2/a  5 % 95 %

2. CO2-Preis für die folgenden Jahre in Deutschland

Jahr CO2-Preisentwicklung pro Tonne* (ohne MwSt)
CO2-Steuer 2021 25,00 Euro
CO2-Steuer 2022 30,00 Euro
CO2-Steuer 2023 30,00 Euro
CO2-Steuer 2024 45,00 Euro
CO2-Steuer 2025 55,00 bis 65,00 Euro (noch unklar)
CO2-Steuer 2026 55,00 bis 65,00 Euro (noch unklar)

 

* Die Mehrwertsteuer auf Erdgas bis voraussichtlich März 2024 von 19% auf 7% gesenkt. Heizöl wird weiterhin mit 19% besteuert (Quelle: Bundesregierung, Stand: 01.01.2023). 


3. Beispiele zur Berechnung des CO2-Ausstoßes und der Aufteilung für Erdgas

Emissionsfaktor            0,181 kg CO2/kWh (Brennwert Hs)

Jahresverbrauch           20000 kWh

Co2-Menge                 3620 kg CO2

Diese Werte finden Sie in Ihrer Jahresrechnung unter Verbrauchsabhängige CO2-Emission und Energiegehalt.

Zur Ermittlung der Kostenverteilung teilen Sie die CO2-Menge durch die Wohnfläche in m² also

3620 ÷ 120 m² (Beispiel) = 30,2 CO2 kg/m²

Mit diesem Wert können Sie im 10-Stufenmodell die Verteilung zwischen Mieter und Vermieter definieren.

Im Beispiel wäre das die Stufe 5 mit einer Verteilung von 60 % Mieter und 40 % Vermieter.

Nun nehmen Sie die CO2-Menge von 3,62 t CO2 multiplizieren Sie mit dem aktuellen Preis pro Tonne, also für 2023 von 30 Euro und erhalten im Ergebnis den CO2-Preis von 108,60 Euro. Dies ergibt einen Anteil für Mieter von 65,16 Euro (60%) und für den Vermieter von 43,44 Euro (40%).


4. Beispiele zur Berechnung des CO2-Ausstoßes und der Aufteilung für Fernwärme

Emissionsfaktor            0,2 kg CO2/kWh (Emissionsfaktor für Heizwerk Ortenberg)

Jahresverbrauch           15000 kWh

CO2-Menge                 3000 kg CO2

Diese Werte finden Sie in Ihrer Jahresrechnung unter Verbrauchsabhängige CO2-Emission.

Zur Ermittlung der Kostenverteilung teilen Sie die CO2-Menge durch die Wohnfläche in m² also

3000 ÷ 120 m² (Beispiel) = 25 CO2 kg/m²

Mit diesem Wert können Sie im 10-Stufenmodell die Verteilung zwischen Mieter und Vermieter definieren.

Im Beispiel wäre das die Stufe 4 mit einer Verteilung von 70 % Mieter und 30 % Vermieter.

Nun nehmen Sie die CO2-Menge von 3 t CO2 multiplizieren Sie mit dem aktuellen Preis pro Tonne, also für 2023 von 30 Euro und erhalten im Ergebnis den CO2-Preis von 90 Euro. Dies ergibt einen Anteil für Mieter von 63 Euro (70%) und für den Vermieter von 27 Euro (30%).

Weitere Informationen, z. B. Zertifikate Primärenergiefaktor Wärme oder für den Erfüllungsgrad Erneuerbare Energien von Wärmenetzen finden Sie hier: https://www.stadtwerke-marburg.de/netze/hausanschluesse/waerme


5. Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Weitere Informationen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), einen Leitfaden sowie ein Online-Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (externer Link).