Hausanschluss für Abwasser

Grundstücksentwässerung

Für die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA), besser bekannt als Hausanschluss oder Anschlussleitung, wird künftig der Begriff Zuleitungskanal verbreitet sein. Im technischen Sinne ist der Zuleitungskanal eine Anschlussleitung oder Grundleitung, über die Abwasser jeglicher Art der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.

Als Zuleitungskanal wird der Bereich zwischen Hauseinführung (Bodenplatte o. ä.) und Anschluss an den öffentlichem Hauptkanal in der Straße bezeichnet. Der Zuleitungskanal liegt somit auch teilweise in öffentlichen Flächen.

Der Zuleitungskanal ist nicht Bestandteil der öffentlichen Entwässerungsanlage. Er ist Eigentum des Anschlussnehmers bzw. des Grundstückseigentümers. Dieser ist verpflichtet, die Reinigung, Instandhaltung, Reparaturen und ggf. eine Erneuerung durchzuführen.

 

Entwässerungsantrag

Die Herstellung und jede Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie des Grundstückanschlusses an die städtische Kanalisation bedürfen der Genehmigung durch die Stadt. Das Antragsverfahren ist förmlich. Die dazu benötigten Formulare sowie Hinweise zur Erstellung eines prüffähigen Antrags stehen auf dieser Seite unter "Antragsformulare" zum Download bereit.

Für die Bearbeitung eines Antrages zur Grundstückentwässerung wird eine Prüfgebühr erhoben. Abhängig von der Gebäudeart und Gebäudegröße beträgt die Gebühr zwischen 150 € und 1.000 €.

Bei der Erstellung von Entwässerungskonzepten sowie Fragen zu rechtlichen und technischen Grundlagen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.